Eure Rechte und Pflichten beim Winterdienst

Nachdem die ersten Flocken gefallen sind, geben die Entsorger in Gladbeck, Bottrop und Gelsenkirchen wichtige Hinweise in Sachen Schnee und Eis.

© Radio Emscher Lippe
  • Eigentümer sind für Gehwege verantwortlich
  • Städtische Betriebe in Winterdienst-Bereitschaft

Auf den meisten Straßen und öffentlichen Plätzen in Gladbeck, Bottrop und Gelsenkirchen sorgen die städtischen Betriebe dafür, dass Schnee und Eis geräumt werden. Für die meisten Bürgersteige sind die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke verantwortlich. Das gilt zum Beispiel auch für Haltestellen, die in diesen Bereichen liegen. Schnee und Eis müssen laut der Gelsendienste so schnell wie möglich beseitigt werden - unter der Woche bis 7 Uhr morgens, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr. Hier findet ihr weitere Hinweise und Tipps zum Winterdienst.

Seit Anfang November sind ZBG, BEST und Gelsendienste offiziell in Winterdienst-Bereitschaft. Größere Einsätze gab es aber bis heute noch nicht.

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