Ex-Apotheker Peter S. scheitert mit Zulassungs-Klage

Der verurteilte Betrüger aus Bottrop wollte erreichen, dass er seine Approbation zurück bekommt. Verwaltungsrichter wiesen die Klage ab.

© Ralf Rottmann / Funke Foto Services
  • "Unwürdig für den Beruf des Apothekers"
  • Lebenslanges Berufsverbot bleibt bestehen

Der verurteilte Ex-Apotheker Peter S. aus Bottrop bekommt seine Zulassung nicht zurück. Die Richter am Gelsenkirchener Verwaltungsgericht haben die Klage des 52-Jährigen heute abgewiesen. Das hat uns der Vorsitzende Richter gerade bestätigt.

Die Betrügereien mit gepanschten Krebsmitteln hätten gezeigt, dass Peter S. für den Beruf des Apothekers unwürdig und unzuverlässig sei - so das Urteil der Verwaltungsrichter. Deshalb bekommt er seine Approbation nicht zurück und darf sich auch in Zukunft nicht mehr offiziell als Apotheker bezeichnen. Das lebenslange Berufsverbot, das die Strafrichter am Landgericht gegen ihn verhängt hatten, bleibt ohnehin bestehen. Peter S. hatte in seiner Bottroper Apotheke Krebsmedikamente gestreckt, um mehr Geld von den Krankenkassen abzurechnen. Wegen Millionenbetrugs war er zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden.

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