Fahranfänger aus Gelsenkirchen schrottet 510-PS-Wagen

Eigentlich wollte er nur eine kleine Spritztour mit dem Auto machen, das ihm gar nicht gehörte.

© Polizei Dortmund

Das hat sich der 18-jährige Gelsenkirchener wohl anders vorgestellt. Der Fahranfänger hat in der Nacht zu Sonntag (1.3.) ein 510 PS starkes Auto unbefugt genutzt und es auf der A40 in Richtung Dortmund zu Schrott gefahren. Seine 16-jährige Beifahrerin erlitt leichte Verletzungen. Eigentlich gehörte der Wagen einem 28-jährigen Oberhausener. Der hatte das PS-starke Auto, ein AMG GT S, am 29. Februar gekauft. Die Überführung des Autos hatte er dann dem Vater des 18-Jährigen anvertraut.

Laut der Polizei Dortmund hat der Fahranfängers aus Gelsenkirchen angegeben, dass er das Auto vor der elterlichen Wohnanschrift gesehen und beschlossen hat, damit eine Spritztour zu machen. Auf der Suche nach den Schlüsseln wurde er fündig und er startete mit seiner 16-jährigen Beifahrerin (ebenfalls aus Gelsenkirchen) in Richtung Bochum.

Unfall passierte auf der A40 in Richtung Dortmund

An der Anschlussstelle Gelsenkirchen fuhr er gegen 0:30 Uhr auf die A 40 in Richtung Dortmund auf. Zeugenangaben zufolge soll er im weiteren Verlauf beschleunigt und vom rechten über den mittleren auf den linken Fahrstreifen der Autobahn gewechselt haben. Beim Fahrstreifenwechsel verlor er in Höhe der Anschlussstelle Dückerweg die Kontrolle über den 510 PS starken Mercedes und prallte gegen die Gleitschutzwand aus Beton. Das Auto drehte sich und prallte mit dem Heck erneut gegen die Betonwand. Der Mercedes blieb stark beschädigt, quer auf dem linken Fahrstreifen liegen.

Ersthelfer und Zeugen kümmerten sich um die beiden Fahrzeuginsassen, bevor sie zur weiteren Untersuchung in Krankenhäuser eingeliefert wurden. Beide konnten nach ambulanter Behandlung nach Hause entlassen werden.

Zur Unfallaufnahme sperrte die Polizei alle drei Fahrstreifen und leitete den Verkehr über den Seitenstreifen an der Unfallstelle vorbei.

Es entstand ein geschätzter Sachschaden von rund 50.000 Euro.

Der Käufer des Fahrzeugs erhielt Kenntnis über den Unfall und erschien ebenfalls an der Unfallstelle. Er bestätigte gegenüber der Polizei den Kauf, die geplante Überführung durch den Vater des 18-Jährigen und betonte, dass niemand sonst das Auto hätte fahren dürfen.

Jetzt muss sich der 18-jährige Gelsenkirchener neben der fahrlässigen Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall, auch wegen der unbefugten Ingebrauchnahme des Autos verantworten. Laut Polizei erwarten den Fahranfänger darüber hinaus voraussichtlich eine Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre und ein kostenpflichtiges Aufbauseminar. Zu etwaigen zivilrechtlichen Ansprüchen des Autobesitzers, der Beifahrerin und den strafrechtlichen Konsequenzen konnte die Polizei nichts sagen. 

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