Fans zuhause aufnehmen: Vermeide diese Fehler!

Die Hotels sind ausgebucht, Campingplätze voll und klassische Ferienwohnungen belegt? Zur Fußball-EM wollen tausende Fans in Gladbeck, Bottrop und Gelsenkirchen unterkommen. Was ihr beachten müsst, wenn ihr Fans bei euch zuhause aufnehmen wollt - wir haben es mit einem Anwalt geklärt.

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1. Fall: Als Mieter kostenlos Gäste bei sich aufnehmen

"Wenn Sie das privat machen wollen, ohne dass Sie Geld verdienen wollen, ist das mietrechtlich kein Problem", sagt Rechtsanwalt Arndt Kempgens aus Gelsenkirchen. Eine Genehmigung vom Vermieter sei hier nicht nötig, da man vorübergehend jederzeit Gäste empfangen dürfe. Ein kurzes Gespräch mit dem Vermieter ist aber trotzdem sinnvoll, um Missverständnisse zu vermeiden.

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Ein Foto von Rechtsanwalt Arndt Kempgens in seinem Büro.
Rechtsanwalt Arndt Kempgens aus Gelsenkirchen.© Arndt Kempgens
Rechtsanwalt Arndt Kempgens aus Gelsenkirchen.
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2. Fall: Als Mieter seine Wohnung untervermieten

Anders sieht es bei einer klassischen Untervermietung aus - hier muss zwingend der Vermieter gefragt werden. Laut Rechtsanwalt Arndt Kempgens kassiert man bei einer Untervermietung in der Regel auch Geld vom Untermieter. Das Gute: "Der Vermieter muss das genehmigen", so Kempgens. Zumindest wenn nur Teile der Wohnung untervermietet werden sollen. Soll die ganze Wohnung untervermietet werden, kann der Vermieter das auch ablehnen. Außerdem solltet ihr auf jeden Fall in den Mietvertrag schauen: In manchen Verträgen wird euch generell verboten, Untermieter aufzunehmen.

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Solltet ihr durch Mieteinnahmen mehr als 520 Euro im Jahr verdienen, müsst ihr das außerdem in der Steuererklärung angeben und entsprechend versteuern.

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3. Fall: Als Mieter Wohnung tageweise an Touristen untervermieten, z. B. über Airbnb

Auch hier ist die Genehmigung des Vermieters notwendig - dieser darf auch ablehnen. Außerdem solltet ihr hier auch auf die Versteuerung achten, wenn die Einnahmen über 520 Euro im Jahr liegen. In einigen Städten in NRW gelten außerdem spezielle Regeln, wenn ihr eure Wohnung als Ferienwohnung anbieten wollt, etwa in Düsseldorf, Dortmund, Köln und Münster. Da müsst ihr erst eine spezielle Wohnraum-ID beantragen. In Gladbeck, Bottrop und Gelsenkirchen gibt es diese Einschränkungen aber nicht.

4. Fall: Als Eigentümer die komplette Wohnung vermieten

Das ist laut Rechtsanwalt Arndt Kempgens meist problemlos möglich - solange die Gewinne entsprechend versteuert werden. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften kann aber vertraglich festgehalten sein, dass die Wohnungen nicht untervermietet werden dürfen. In einigen NRW-Städten braucht ihr auch hier eine Wohnraum-ID, nicht aber in Gladbeck, Bottrop und Gelsenkirchen.

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Was, wenn der Fußball-Fan bei mir zuhause Ärger macht?

Jubelt der Fußball-Fan zu laut und rufen die Nachbarn deshalb die Polizei, muss der Fan auch das Bußgeld zahlen, nicht ihr als Hauptmieter, sagt Rechtsanwalt Arndt Kempgens. Problematisch wird es, wenn der Fan etwas bei euch zuhause kaputt macht. Er muss dann auch dafür haften, allerdings lässt sich oft schwer beweisen, wer etwas kaputt gemacht hat. Deshalb die Tipps vom Anwalt:

  1. Den Zustand der Wohnung vorher und nachher genau dokumentieren.
  2. Ein Übergabeprotokoll schreiben und die Mängel dort festhalten.
  3. Den Schlüssel immer persönlich ausgeben und am Ende auch wieder einsammeln.
  4. Wenn möglich eine Kaution von dem Untermieter nehmen.

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