FAQ: Silvester bei uns
Veröffentlicht: Mittwoch, 29.12.2021 16:57
Wie letztes Jahr gelten bei uns in Nordrhein-Westfalen einige Einschränkungen, was das Böllern betrifft. Seit dem 28.12. gelten außerdem weitere Kontaktbeschränkungen. Was erlaubt ist und was nicht, erfahrt ihr hier.
Ist Böllern dieses Jahr an Silvester verboten?
Öffentliche Feuerwerke oder Lichtshows sind laut der aktuellen Coronaschutzverordnung verboten. Außerdem ist das Böllern in bestimmten Bereichen, die von den Städten und Kommunen selbst festgelegt werden müssen, gegebenenfalls verboten. In Gladbeck, Bottrop und Gelsenkirchen wurden allerdings keine Bereiche festgelegt. Entsprechend gibt es keine Verbotszonen in unseren Städten. Die Stadt Gladbeck und die Stadt Gelsenkirchen appellieren aber an die Bürger, dieses Jahr auf das Böllern zu verzichten.
Kann ich irgendwo Feuerwerk kaufen?
Nein. Laut der aktuellen Coronaschutzverordnung ist der Verkauf von Feuerwerks- und Pyrotechnik verboten. Ausnahmen gibt es bei Kleinfeuerwerk wie Wunderkerzen. Außerdem dürfen private Restbestände aus den vorherigen Jahren verbraucht werden.
Welche Kontaktbeschränkungen gelten an Silvester?
Am 28.12. ist die neue Coronaschutzverordnung in Kraft getreten, die auch schärfere Kontaktbeschränkungen vorsieht. Diese gelten auch an Silvester und Neujahr. Ungeimpfte Personen dürfen sich demnach nur noch mit maximal zwei Personen aus einem anderen Haushalt treffen.
Für geimpfte und genesene Personen ist die Regelung etwas lockerer. Hier dürfen sich maximal 10 Personen miteinander privat treffen. Gleiches gilt für Personen, die bereits geboostert sind. Kinder jünger als 14 Jahre alt, sind von der Regelung ausgenommen.
Kann ich an Silvester feiern gehen?
Kneipen und Restaurants sind wie gewohnt geöffnet. Dort gilt nach wie vor die 2G-Regel im Innen- und Außenbereich.
Geschlossen sind hingegen Clubs und Diskotheken. Außerdem gilt laut aktueller Verordnung ein Verbot für Tanzveranstaltungen. Das bedeutet, dass „private Tanz- und Diskoveranstaltungen und ähnliches“ verboten sind, falls „der Schwerpunkt der Veranstaltung beim Tanzen“ liegt.