
Einsatzkräfte der Polizei Gelsenkirchen wurden am Dienstag, 28. Juli 2026, auf das elektrische Fahrrad eines 48-jährigen Gelsenkircheners aufmerksam. Der Mann war gegen 16 Uhr ohne in die Pedale zu treten und mit auffallend hoher Geschwindigkeit auf der Bismarckstraße unterwegs. Bei der Kontrolle stellten die Einsatzkräfte fest, dass das Fatbike mittels Elektromotor über 50 km/h schnell war und somit fahrerlaubnis- und zulassungspflichtig ist. Der 48-Jährige war jedoch weder im Besitz einer notwendigen Fahrerlaubnis noch hatte er das Fahrzeug zugelassen und versichert. Die Beamten leiteten daher ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein und untersagten die Weiterfahrt.
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