Ferienjobs: Was geht und was nicht geht

Wenn eure Kinder in Gladbeck, Bottrop und Gelsenkirchen jetzt in den Sommerferien einen Ferienjob machen, müssen sie sich an ein paar Spielregeln halten.

© Dan Race - Fotolia
  • Ferienjobs zwischen 6 und 20 Uhr
  • Taschengeldjobs zwischen 8 und 18 Uhr

Wenn eure Kinder in Gladbeck, Bottrop und Gelsenkirchen jetzt in den Sommerferien einen Ferienjob machen wollen, müssen sie sich an ein paar Spielregeln halten. Darauf weist jetzt die zuständige Bezirksregierung Münster hin. Ferienjobber müssen zum Beispiel mindestens 15 Jahre alt sein und dürfen maximal acht Stunden an insgesamt 20 Tagen arbeiten. Der Rest der Ferien soll zur Erholung genutzt werden, so die Behörde. Als Ferienjobs gelten zum Beispiel Babysitting oder Kellnern. Wenn eure Kinder erst 13 oder 14 Jahre alt sind, dürfen sie sich auch was dazu verdienen - allerdings bei einem "Taschengeldjob", wie zum Beispiel Zeitungen austragen. Dabei dürfen die Jobber nur zwei Stunden am Tag arbeiten - und zwar nur zwischen 8 und 18 Uhr.

Weitere Infos findet ihr auf der Seite der Bezirksregierung Münster. 

Weitere Meldungen

skyline