Festnahmen bei Zollkontrolle in Gelsenkirchener Pizzeria

Zwei Inder waren mutmaßlich illegal in der Pizzeria beschäftigt - der Zoll spricht von einer "besonders bitteren Form der Schwarzarbeit".

Die Uniform eines Zollfahnders
© Hauptzollamt Dortmund
  • Kein Aufenthaltstitel, der zum Arbeiten berechtigt
  • Dem Arbeitgeber drohen harte Strafen

In einer Gelsenkirchener Pizzeria hat der Zoll zwei mutmaßliche Fälle von Schwarzarbeit aufgedeckt. Bei einer Überprüfung der Gaststätte wurden gestern zwei Inder angetroffen, die gerade Speisen zubereiteten. Die Männer im Alter von 21 und 22 Jahren hatten keine Aufenthaltsgenehmigung, die sie zum Arbeiten berechtigt. Beide wurden vorläufig festgenommen. Den Besitzer der Pizzeria erwartet jetzt ein Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und zur illegalen Beschäftigung. Dafür drohen im bis zu zehn Jahre Gefängnis und ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro.

Der Zoll weist darauf hin, dass die illegale Beschäftigung von Ausländern eine besonders bittere Form der Schwarzarbeit ist. Die Arbeitnehmer seien absolut abhängig und könnten kaum ihre Rechte durchsetzen.  

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