Feuerwerksverkauf startet am Samstag
Veröffentlicht: Freitag, 27.12.2024 15:35
Vor den Discountern in Gladbeck, Bottrop und Gelsenkirchen dürften sich am 28. Dezember lange Schlangen bilden.

- Verkauf ist nur vom 28. bis 31. Dezember erlaubt
- Bezirksregierung kontrolliert die Händler ganz genau
Raketen, Böller und Leuchtbatterien: Ab Samstag könnt ihr euch in den Läden in Gladbeck, Bottrop und Gelsenkirchen mit Silvesterfeuerwerk eindecken. Der Verkauf ist nur vom 28. bis einschließlich 31. Dezember erlaubt. Die Geschäfte rechnen mit einer hohen Nachfrage.
Damit keine gefährlichen Böller auf den Markt kommen, werden die Händler bei uns auch in diesem Jahr kontrolliert. Die zuständige Bezirksregierung Münster schickt dazu ab morgen acht Teams durch die Läden. Sie gucken zum Beispiel, ob das Feuerwerk zugelassen und richtig gelagert ist. Außerdem weist die Bezirksregierung nochmal darauf hin, dass ihr die Knaller und Raketen nur an Silvester und Neujahr abfeuern dürft.
Darauf solltet ihr beim Kauf achten:
Woran erkenne ich einen legalen Knaller?
Nur legales Feuerwerk sollte gekauft und angezündet werden. Es erkennt man an der CE-Kennzeichnung mit einer Registriernummer. Der Verkauf und auch die Verwendung von nicht zugelassenem Feuerwerk, das „schwarz“ auf der Straße oder auf Flohmärkten angeboten wird, können nach dem Sprengstoffgesetz als Straftat geahndet werden.
In Deutschland geprüftes Feuerwerk wird wie folgt eingeteilt:
Kategorie F1 (CE 0589 und 0589-F1-xxxx),
Kategorie F2 (CE 0589 und 0589-F2-xxxx).
Dabei steht die Prüfstellennummer 0589 für die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), und xxxx ist eine Produktnummer. Im EU-Ausland geprüfte Feuerwerkskörper haben eine andere Behördennummer.
Feuerwerksartikeln der Kategorie F1 dürfen während des ganzen Jahres an Personen über 12 Jahre verkauft und von diesen auch abgebrannt werden.
Pyrotechnik-Artikel der Kategorie F2 – dazu zählen beispielsweise komplette Sortimente sowie Raketen und Böller – dürfen auf keinen Fall an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden! Erwachsene dürfen diese Artikel ebenfalls nicht an Jugendliche und Eltern nicht an ihre minderjährigen Kinder weitergeben. Übrigens: Schallerzeuger der Kategorie P1 dürfen nicht als Feuerwerkskörper (für Unterhaltungszwecke) verwendet werden, sondern ausschließlich gemäß ihrem jeweiligen technischen Zweck.
Wenn das legale Feuerwerk gekauft ist, hier noch ein paar Tipps zum sicheren Umgang mit Feuerwerk:
- Vor dem Abbrennen die Sicherheitshinweise lesen und beachten
- Sich nach dem Zünden von Raketen, Böllern und Fontänen schnell entfernen
- Bei Raketen auf sichere „Abschussrampen“ achten: schwere Sektflaschen oder am besten Flaschen in einem Flaschenkasten
- Raketen, Fontänen niemals unter Bäumen oder Laternen zünden
- Falls keine Zündung erfolgt, 15 Minuten warten, danach ggf. bei Feuerwerksbatterien die Reservezündschnur verwenden
- Blindgänger nicht erneut anzünden, sondern mit Wasser übergießen
- Nicht mit Feuerwerkskörpern basteln, sie sind eine häufige Unfallursache
- Fenster und Türen zur Sicherheit geschlossen halten.
Quelle: Bezirksregierung Münster