
© Ingo Otto / FUNKE Foto Services
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- Wichtig sei, direkt nach Erhalt der Rechnung zu handeln
- Keine solche Unterstützung bei den Stromkosten möglich
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Darauf weist die Verbraucherzentrale NRW hin. Wenn die Heizkostennachzahlung zu hoch sei, könne beim Amt ein Antrag auf Übernahme der Kosten gestellt werden. Wer erwerbstätig ist, sollte sich an das Jobcenter wenden - ansonsten sei das Sozialamt der richtige Ansprechpartner. Wichtig sei nur, direkt nach Erhalt der Rechnung zu handeln, weil die Ansprüche sonst verfallen könnten. Für Stromkosten gibt es diese Möglichkeit der Unterstützung laut Verbraucherzentrale nicht. Auf der Seite der Verbraucherzentrale findet ihr weitere Infos dazu. In Bottrop soll es wegen der stark gestiegenen Energiepreise demnächst eine zentrale Beratungsstelle im Haus der Beratung am ZOB geben.
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