
© helmutvogler - Fotolia
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- Aufsichtspflicht kann nicht zweifelsfrei geklärt werden
- Ermittlungen jetzt gegen die Mutter des Opfers
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Laut der Richter könne nicht nachgewiesen werden, dass die 45-Jährige Tante des Jungen wirklich von der Mutter die Aufsicht übertragen bekommen hatte. Grundsätzlich liege die Aufsichtspflicht damit bei der Mutter. Der Staatsanwalt kündigte an, dass gegen sie nun wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung ermittelt werde.
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Das war passiert
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Vergangenen Sommer war im Sport Paradies in Gelsenkirchen ein Zweijähriger ertrunken. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass die Tante auf ihren Neffen aufpassen sollte, aber vom Handy abgelenkt war. Besucher hatten den leblosen Körper des Jungen auf dem Boden des Nichtschwimmerbeckens entdeckt.
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