Fritteusen-Unglück: Urteil, aber keine Strafe für Mutter

Nach einem tödlichen Unglück mit einem zehn Monate alten Baby in Gelsenkirchen ist die Mutter jetzt wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden.

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  • Kind zieht am Kabel einer Fritteuse
  • Verbrennung führen zum Tod des Kleinkindes

Die Richter am Amtsgericht Gelsenkirchen verhängten allerdings keine Strafe gegen die 33-Jährige. Die Folgen der Tat seien für sie schon schwerwiegend genug, hieß es in der Urteilsbegründung. Der zehn Monate alte Junge hatte vor fast einem Jahr in der Küche der Gelsenkirchener Familie ein Kabel heruntergezogen, an dem eine Fritteuse hing. Durch das heiße Fett erlitt er schwere Verbrennungen, an denen er letztendlich im Krankenhaus starb. Die Richter wiesen vor Gericht darauf hin, dass es nicht zu dieser Tragödie gekommen wäre, hätte die Mutter ihren Sohn besser beaufsichtigt.

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