Gefängnisstrafe für Gelsenkirchener Geschäftsmann

Der 57-Jährige hat nach Überzeugung der Richter am Essener Landgericht Steuern in Millionenhöhe hinterzogen.

Der angeklagte Geschäftsmann Thomas B. aus Gelsenkirchen im Gerichtssaal
© Kerstin Kokoska/ FUNKE Foto Services
  • Glücksspielautomaten manipuliert
  • Steuerschaden von 4 Millionen Euro


Ein Gelsenkirchener Geschäftsmann muss wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe für fünf Jahre ins Gefängnis. Dieses Urteil haben heute die Richter am Essener Landgericht gesprochen. Sie waren davon überzeugt, dass der 57-Jährige das Finanzamt über Jahre um Umsatz- und Vergnügungssteuer betrogen hatte. Der Steuerschaden liegt laut Staatsanwaltschaft bei rund 4 Millionen Euro. Passiert war der Betrug über manipulierte Glücksspielautomaten in Spielhallen des Unternehmers.

Mitangeklagt waren ein leitender Angestellter des Gelsenkirchener Geschäftsmannes und eine Mitarbeiterin, die bei den Machenschaften mitgemacht bzw. davon gewusst haben sollen. Die Frau wurde freigesprochen, der Mann bekam zweieinhalb Jahre Haft.

Weiterer Prozess

Der 57-jährige Gelsenkirchener muss sich im Moment noch in einem anderen Prozess verantworten. Dabei geht es um einen mutmaßlichen brutalen Erpressungsversuch. Laut WAZ soll der Angeklagte einen Schlägertrupp angeheuert haben, um 200.000 Euro von zwei anderen Männern zurück zu fordern. Dabei sollen die beiden geschlagen, getreten und bedroht worden sein. Eines der Opfer war laut Bericht der Freund der Tochter des Geschäftsmannes. Sein Sohn soll selbst bei der Erpressung mitgemacht haben - er muss sich ebenfalls vor Gericht verantworten.

Weitere Meldungen

skyline