Gelsenkirchen: Anwohner unterliegen im Streit um Mülldeponie

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat die Klage von Anwohnern gegen die Erweiterung der Deponie abgewiesen.

Luftbild der Zentraldeponie Emscherbruch
© AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH
  • OVG-Richter sehen keine Verfahrensfehler
  • Betreiber will Entsorgungssicherheit gewährleisten

Anwohner der Zentraldeponie Emscherbruch in Gelsenkirchen müssen die Erweiterung der Müllhalde erst einmal hinnehmen. Das Oberverwaltungsgericht NRW hat die Klage von vier Anwohnern abgewiesen. Die Richter konnten keine Verfahrensfehler bei der Planung durch die Bezirksregierung Münster feststellen. Sowohl die Umweltverträglichkeitsprüfung, als auch die Regeln bei der Bekanntmachung der Pläne seien nicht zu beanstanden. Auch alle Vorschriften zum Schutz der Kläger seien eingehalten worden, hieß es in der Urteilsbegründung.

Nachbarn der Gelsenkirchener Deponie sorgen sich um ihre Gesundheit

Anwohner der Zentraldeponie in der Resser Mark kämpfen seit Jahren gegen die Erweiterung der Anlage. Sie machen sich vor allem Sorgen um ihre Gesundheit. Der Betreiber sagt, dass vor allem für Bau- und Abbruchabfälle dringend zusätzliche Kapazitäten gebraucht würden. Ansonsten sei die Entsorgungssicherheit in der Region gefährdet. Ende 2030 soll die letzte Aufschüttung an der Gelsenkirchener Deponie sein.

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