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Gelsenkirchen: Arbeitsgericht soll erhalten bleiben
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Gelsenkirchen: Arbeitsgericht soll erhalten bleiben

In Gelsenkirchen zeichnet sich eine überraschende Wende ab: Das Arbeitsgericht soll in unserer Stadt bestehen bleiben und mit dem Arbeitsgericht Herne zusammengelegt werden.

Veröffentlicht: Mittwoch, 12.11.2025 14:51

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  • Zusammenlegung am Standort Gelsenkirchen geplant
  • Oberbürgermeisterin Henze erleichtert
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Gelsenkirchen kann weiter mit einem eigenen Arbeitsgericht rechnen. NRW-Justizminister Benjamin Limbach hat heute ein Konzept vorgestellt, das den Standort sichern soll. Vorgesehen ist demnach, das Gelsenkirchener Arbeitsgericht mit dem Gericht in Herne zusammenzulegen – und zwar am Standort Gelsenkirchen. Zwischenzeitlich hatte es Überlegungen gegeben, das Gericht in Gelsenkirchen zu schließen und stattdessen einen neuen Standort in Bochum aufzubauen.


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Reform der Arbeitsgerichte läuft weiter

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Der Hintergrund: Das Land NRW plant eine umfassende Strukturreform der Arbeitsgerichte, um die Behörden effizienter zu machen. Neben den Landesarbeitsgerichten in Düsseldorf, Hamm und Köln, gibt es in NRW aktuell 30 Arbeitsgerichte und damit eine vergleichsweise dichte Struktur, die nun, ohne Personalabbau, auf 17 reduziert werden soll. Über die endgültige Neuordnung soll Anfang 2026 entschieden werden. Bis dahin wird weiter geprüft, wie Arbeitsgerichtsbarkeit gebündelt und modernisiert werden kann. Oberbürgermeisterin Andrea Henze zeigt sich jedoch erst einmal erleichtert über die Entscheidung. Der gemeinsame Appell von Stadt, Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften habe offenbar gewirkt.

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