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Gelsenkirchen berechnet Grundsteuer neu
© Olaf Ziegler / FUNKE Foto Services
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Gelsenkirchen berechnet Grundsteuer neu

In Gelsenkirchen landet in diesen Tagen Post von der Stadt in den Briefkästen aller Grundstückseigentümer.

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  • Steuerbescheide für Grundstücke werden verschickt
  • Neue Regelung gilt rückwirkend ab 1. Januar

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Ab dem 9. September verschickt die Stadtverwaltung geänderte Steuerbescheide für Grundstücke und Gebäude. Hintergrund ist eine Entscheidung des Stadtrats: Die Steuer wird für das komplette Jahr 2026 noch einmal neu berechnet. Bislang war geplant, Wohnhäuser steuerlich günstiger zu behandeln als Gewerbeimmobilien. Dieser geplante Rabatt für Wohnraum fällt nun aber komplett weg. Stattdessen gilt jetzt ein einheitlicher Steuersatz für alle Gebäude. Die neue Regelung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar. Auch für Mieterinnen und Mieter kann das wichtig werden, da Vermieter diese Steuer über die jährliche Nebenkostenabrechnung weiterreichen dürfen. Die Stadt begründet den Schritt mit juristischen Risiken. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hatte gezeigt, dass unterschiedliche Steuersätze rechtlich angreifbar gewesen wären. Mit dem einheitlichen Satz will die Stadt teure Rechtsstreitigkeiten vermeiden.

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