Gelsenkirchen: Bewährungsstrafe für Taxifahrer

Ein Gelsenkirchener Taxifahrer ist wegen der Vergewaltigung eines weiblichen Fahrgastes zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. 

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Außerdem muss der 66-Jährige laut Urteil des Landgerichts Essen 1000 Euro Geldbuße zahlen. Als strafmildernd wertete das Gericht, dass der Taxifahrer nie negativ aufgefallen sei und auch nicht vorbestraft war. Auch hatte er die Tat gestanden. Der Angeklagte hatte Anfang August eine 33-jährige Frau vergewaltigt, die als Fahrgast in sein Taxi gestiegen war. 

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