Gelsenkirchen: Bewährungsstrafe und Freispruch für Lehrer

Für einen ehemaligen Lehrer des Max-Planck-Gymnasiums in Gelsenkirchen-Buer gab es heute am Essener Landgericht eine Bewährungsstrafe und einen Freispruch. 

© helmutvogler - Fotolia
  • Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen nicht nachweisbar
  • Sechs Monate auf Bewährung für gefährliche Körperverletzung

Für das Gericht konnte nicht bewiesen werden, dass der heute 47-Jährige, wie von der Anklage behauptet, als Musiklehrer seine Machtposition über eine minderjährige Schülerin für Sex ausnutzte. Dafür gab es einen Freispruch. Verurteilt wurde der Mann aber dennoch - und zwar wegen gefährlicher Körperverletzung zu sechs Monaten auf Bewährung. Laut Gericht soll er 2011 bei einem Spieleabend eine minderjährige Schülerin mit hochprozentigem Alkohol abgefüllt haben, um sie sexuell gefügig zu machen, so ein Gerichtssprecher. Zu einem Übergriff sei es aber letztendlich nicht gekommen.

Weitere Meldungen

skyline