Gelsenkirchen erinnert an Regeln für Reise-Rückkehrer

Gelsenkirchener, die in ein Corona-Risikogebiet reisen, müssen sich nach ihrer Rückkehr beim Gesundheitsamt melden. Darauf hat die Stadt jetzt noch einmal hingewiesen.

  • 14 Tage häusliche Quarantäne ist Pflicht
  • Risikogebiete sind u.a. die Türkei, USA und Ägypten

In den vergangenen Tagen sind dazu viele Anrufe bei der Stadt eingegangen. Außerdem müssen sich Rückkehrer nach ihrem Aufenthalt für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Wer einen negativen Coronatest vorweist, kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Quarantäne befreit werden. Zum Beispiel darf der Test nicht älter als 48 Stunden sein. Zu den Risikogebieten gehören unter anderem die Türkei, die USA und Ägypten.

Das sind die Regeln im Detail:

  • Alle Reisenden, die aus den Risikogebieten in die Stadt zurückkehren, sind verpflichtet, unverzüglich das Gesundheitsamt zu kontaktieren und auf ihren Aufenthalt im Risikogebiet hinzuweisen
  • Dazu muss die Hotline der Stadt Gelsenkirchen unter 169-5000 angerufen werden. Die Hotline ist in der Zeit von montags bis freitags von 9 bis 13 Uhr besetzt. Alle weiteren Fragen werden dann dort abgeklärt.
  • Dies gilt auch für die Ausnahmeregelungen, die zu einer möglichen Befreiung von der Quarantäne führen können.
  • Unabhängig von der Meldung gilt: Reiserückkehrer müssen sich unmittelbar nach ihrer Einreise in die eigene Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft begeben. Dort treten sie in eine 14-tägige Quarantäne ein.
  • Diese Regelung gilt für alle Personen, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben.
  • Risikogebiete sind Staaten oder Regionen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für welche zum Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 besteht (zurzeit z. B. Türkei, Schweden, Serbien, USA). Die Einstufung als Risikogebiet wird durch das Robert-Koch-Institut veröffentlicht und ist unter www.rki.de abrufbar und wird regelmäßig aktualisiert.
  • Rückkehrer, die einen negativen Corona-Test (PCR-Testung) in deutscher oder englischer Sprache vorweisen, können von der Verpflichtung einer 14-tägige Quarantäne befreit werden. Dazu muss diese Testung allerdings zwingend in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sonstigen durch das Robert-Koch-Institut veröffentlichen Staat durchgeführt und höchstens 48 Stunden vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland vorgenommen worden sein. Testungen, die nach der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, können nicht anerkannt werden.
  • Das Testergebnis muss für mindestens 14 Tage nach der Einreise durch aufbewahrt werden.


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