
© Hauptzollamt Dortmund
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- 40-Jähriger war vor den Beamten geflüchtet
- Iraker hat eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
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Als die Beamten in den Laden in Gelsenkirchen-Beckhausen kamen, versuchte eine Aushilfskraft zu flüchten. In den Betriebsräumen der Bäckerei konnten die Fahnder den Mann stellen. Er ist irakischer Staatsbürger und konnte weder ein Visum, noch eine Arbeitserlaubnis für Deutschland vorweisen. Außerdem stelle sich heraus, dass der 40-Jährige wegen ähnlicher Fälle schon von der Staatsanwaltschaft zur Fahndung ausgeschrieben war. Die Beamten nahmen den Mann vorläufig fest. Gegen ihn wird jetzt wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts ermittelt.
Laut Zoll erwartet auch den Besitzer der Gelsenkirchener Bäckerei ein Verfahren. Ihm drohen bis zu zehn Jahre Gefängnis und ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro.
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