
- Klage betrifft Quotenregelung aus dem Jahr 2019
- Vertragsstrafe von 250.000 Euro bei Vertragsbruc
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen befasst sich heute (06.10.) in mündlicher Verhandlung ab 10 Uhr mit den ersten von mehreren anhängigen Verfahren gegen die Landarztquote. Das meldet die Deutsche Presse-Agentur. Geklagt haben angehende Mediziner aus Nordrhein-Westfalen, die über die Landarztquote einen Studienplatz auch ohne Spitzenabitur erhalten hatten. Im Gegenzug hatten sie sich verpflichtet, nach ihrer Weiterbildung zehn Jahre lang in einem unterversorgten Gebiet tätig zu sein, andernfalls droht eine Vertragsstrafe von 250.000 Euro.
Nordrhein-Westfalen hatte die Quotenregelung 2019 als erstes von inzwischen zehn Bundesländern eingeführt, um dem Hausärztemangel auf dem Land entgegenzuwirken. Insgesamt sind nach der Deutschen Presse-Agentur mindestens 20 ähnliche Verfahren in Nordrhein-Westfalen anhängig. Heute (06.10.) sollen zunächst vier Fälle entschieden werden.