
© Socrates Tassos / FUNKE Foto Services
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Wilde Tauben
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Sie sieht sich jetzt in ihrem harten Kurs durch zwei Gerichtsurteile bestätigt. Das Oberlandesgericht ein Urteil des Amtsgerichts Gelsenkirchen bestätigt, dass das Fütterungsverbot für Tauben dem Tierschutz genüge. Der Kot der Tiere zerstöre Eigentum in erheblichem Maße und könne darüber hinaus Krankheiten übertragen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat in einem anderen Verfahren bestätigt, dass eine Zwangsgeldandrohung von 1.000 Euro verhältnismäßig sei. Laut Stadt sorgen immer wieder renitente Taubenfütterer für Schlagzeilen und beschäftigen mit ihren Einsprüchen gegen Bußgelder die Gerichte.
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