
- Stadt Gelsenkirchen legt Berufung ein
- Richter: Steuerliche Ungleichbehandlung
Die Stadt Gelsenkirchen geht im Streit um die Grundsteuer in die nächste Instanz. Sie hat gegen ein Urteil des Gelsenkirchener Verwaltungsgerichts Berufung eingelegt. Die Richter hatte Anfang Dezember entschieden, dass NRW-Kommunen von Gewerbebetrieben keine höheren Grundsteuersätze verlangen dürfen als von Wohnungseigentümern. Für die steuerliche Ungleichbehandlung gebe es keinen sachlichen Grund. Geklagt hatte unter anderem ein Betrieb aus Gelsenkirchen.
Das Gericht erklärte mit dem Urteil die Steuersatzungen der Städte für ungültig. Gelsenkirchen und drei andere betroffene Städte (Bochum, Essen, Dortmund) ziehen jetzt vor das Oberverwaltungsgericht.
Seit der Grundsteuerreform 2024 zahlen Gewerbebetreiber teilweise eine deutlich höhere Grundsteuer. In Gelsenkirchen zum Beispiel ist der Steuersatz fast doppelt so hoch wie der für Wohneigentum.