Gelsenkirchen: Identitätsprüfung bei E-Rollern

Damit E-Roller-Rowdies nicht weiterhin ungestraft davon kommen, möchte die Stadt jetzt nachvollziehen können, wer zu einem bestimmten Zeitpunkt mit welchem E-Roller gefahren ist.

E-Roller Elektroroller E-Scooter
© Ingo Otto / FUNKE Foto Services
  • Identitätsangäbe zur Freischaltung
  • voraussichtlich ab 1. April

Ab dem Frühjahr sollt ihr in Gelsenkirchen nur noch mit einem E-Roller fahren können, wenn ihr vorher eure Identität angeben habt. Laut Stadt gebe es zu viele gefährliche Manöver von E-Roller-Fahrern. Bisher können man nur den Roller anhand des Kennzeichens ermitteln, aber nicht den Fahrer. Bis müsst ihr nämlich nur eine E-Mail-Adresse angeben, um euch einen Roller auszuleihen. Damit jetzt auch die Rowdies auf den E-Rollern zur Verantwortung gezogen werden können, hat die Stadt den aktuellen Vertrag mit den beiden Betreibern zum 31. März gekündigt. Das bestätigte uns ein Stadtsprecher auf Anfrage. Die Stadt habe aber schon an eben diese beiden Anbieter einen neue Vertragsentwurf mit einer entsprechenden Klausel zukommen lassen. Der könnte dann ab dem 1. April greifen. Die Stadt sei aber auch mit weiteren Anbietern im Gespräch. Auf E-Roller verzichten wollte man in Gelsenkirchen nur ungerne. Gelsenkirchen wäre die erste Stadt in Deutschland mit solch einer Prüfung.

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