Gelsenkirchen: Impfpflicht gilt auch für Klinik-Sekretärin

Die Stadt Gelsenkirchen hat in einem Streit um die Corona-Impfpflicht vor dem Oberverwaltungsgericht Münster Recht bekommen.

Blick ins Krankenhaus (Symbolbild).
© upixa - stock.adobe.com
  • Sekretärin hatte sich gegen Betretungsverbot gewehrt
  • OVG kritisiert Umgang von Behörden mit der Impfpflicht

Die Sekretärin eines Krankenhauses hatte gegen ein Betretungs- und Beschäftigungsverbot geklagt. Das war vom Gelsenkirchener Gesundheitsamt verhängt worden, weil die Frau nicht gegen das Coronavirus geimpft war - wie für Beschäftigte in Gesundheitseinrichtungen vorgeschrieben. Dagegen hatte die Sekretärin sich gewehrt - mit der Begründung, dass sie nicht zum medizinischen Personal gehöre. Die Verwaltungsrichter entschieden jetzt in einem Eilverfahren, dass das unerheblich sei und das Betretungsverbot rechtens.

In ihrem Urteil kritisierten sie auch, dass andere Behörden in NRW die einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht entsprechend durchsetzen würden.

Weitere Meldungen

skyline