Gelsenkirchen: Klage gegen Corona-Arbeitsverbot abgewiesen

Zwei Beschäftigte aus dem Gesundheitswesen sind mit ihrer Klage gegen ein Beschäftigungsverbot wegen fehlender Corona-Impfung gescheitert.

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  • Richter bestätigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts
  • Einrichtungsbezogene Impfpflicht ist seit Ende 2022 Geschichte

Zwei Gelsenkirchenerinnen sind mit einer Klage gegen das Corona-Arbeitsverbot vor Gericht gescheitert. Die Richter am Gelsenkirchener Verwaltungsgericht haben die Klagen heute abgewiesen und damit das Beschäftigungsverbot bestätigt. Das hat uns gerade ein Gerichtssprecher gesagt.

Eine Sekretärin aus dem Gelsenkirchener Marienhospital und eine Pflegerin aus dem Sozialwerk St. Georg hatten im vergangenen Jahr ein Arbeitsverbot bekommen, weil sie nicht gegen Corona geimpft waren. Damals galt die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheitswesen. Zusammen mit Gleichgesinnten aus Essen und Bochum waren die beiden dagegen vor Gericht gezogen. Das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht hat heute ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt - das hatte das Arbeitsverbot im Mai vergangenen Jahres schon grundsätzlich als rechtmäßig bezeichnet. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist zwar seit Ende des Jahres Geschichte - die Klägerinnen hatten trotzdem nachträglich auf Recht gehofft.

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