
© Stadt Gelsenkirchen
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- weniger bedrohliche Situationen
- Aufnahmen als Beweismittel
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Mitarbeiter des kommunalen Ordnungsdienstes, der Verkehrsüberwachung und des Rückkehrmanagements der Ausländerbehörde sind mit einer Bodycam am Körper seltener in bedrohliche Situationen geraten. Es habe während der Testphase lediglich einen Vorfall gegeben, wo die Kamera zum Einsatz kommen musste. Die abschreckende Wirkung erziele die Kamera dadurch, dass die Mitarbeiter eine Situation direkt per Knopfdruck in Bild und Ton aufzeichnen können. In einem weiteren Schritt können solche Aufnahmen auch als Beweismittel dienen. Laut Stadt wurden alle Mitarbeiter im Umgang mit einer solchen Bodycam geschult. Auch hinsichtlich datenschutzrechtlicher Bestimmungen in Sachen Aufzeichnungen und Speicherung.
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