
© Olaf Fuhrmann / FUNKE Foto Services
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- Geschäfte seit dem Jahreswechsel nicht mehr so stark besucht
- Maskenpflicht gilt weiterhin z. B. auf den Feierabendmärkten
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Grund für die Lockerungen sei, dass Geschäfte und Märkte nach dem Jahreswechsel nicht mehr so stark besucht seien. Nur auf den Flohmärkten an der Trabrennbahn und der Arena, sowie auf den gut besuchten Wochenmärkten in Buer und Horst gilt die Maskenpflicht im Freien weiterhin. Das Gleiche gilt für die Feierabendmärkte in Buer und der Gelsenkirchener Altstadt. Die Maskenpflicht im Freien war Anfang Dezember eingeführt worden, um die Corona-Zahlen im Weihnachtsgeschäft nach unten zu bekommen.
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