
© Olaf Fuhrmann / FUNKE Foto Services
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- Grund: Geschäfte seien jetzt weniger stark frequentiert
- Maskenpflicht gilt weiterhin auf Feierabendmärkten
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Grund dafür sei, dass die Geschäfte jetzt nach dem Jahreswechsel nicht mehr so stark frequentiert würden. Das Tragen einer Maske sei deshalb im Freien nicht mehr notwendig. Einige Ausnahmen gibt es aber noch: Auf den Flohmärkten an der Trabrennbahn und der Arena sowie auf den stark besuchten Wochenmärkten in Buer und auf dem Horster Marktplatz gilt die Maskenpflicht im Freien weiterhin. Das Gleiche gilt auch für die Feierabendmärkte in Buer und in der Gelsenkirchener Altstadt. Die Maskenpflicht im Freien war Anfang Dezember eingeführt worden, um die Corona-Zahlen im Weihnachtsgeschäft nach unten zu bekommen.
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