Gelsenkirchen: Maskenpflicht in städtischen Gebäuden bleibt

Im Gelsenkirchener Hans-Sachs-Haus, im Rathaus Buer und in anderen städtischen Gebäuden muss weiter eine medizinische Maske getragen werden.

Symbolbild Coronavirus
© Pixabay
  • Besucher und Beschäftigte sollen geschützt bleiben
  • Ausnahmen u.a.für Kitas und Kultureinrichtungen

Die Stadt Gelsenkirchen entschieden, dass die Maskenpflicht verlängert wird. So sollen Besucher und Mitarbeiter weiter vor dem Coronavirus geschützt werden. Die Maskenpflicht gilt auch in den Bürgercentern - aber nicht in den städtischen Kitas, Jugend- und Kultureinrichtungen. Eigentlich wäre die Regelung in Gelsenkirchen übermorgen (18. Mai) ausgelaufen, jetzt wurde sie bis zum Beginn der Sommerferien verlängert.

In Gladbeck wurde die Maskenpflicht in städtischen Gebäuden vor zwei Wochen aufgehoben, in Bottrop gilt sie noch - aktuell bis Ende kommender Woche (27. Mai).

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