
Die Polizei war vom späteren Opfer zunächst gerufen worden, weil es sich bedroht fühlte. Die Beamten haben daraufhin vor Ort mit dem mutmaßlichen Täter gesprochen und ihm einen Platzverweis erteilt. Der Mann habe sich dabei durchgängig einsichtig gezeigt und sei dem Platzverweis auch nachgekommen - auf der Grundlage seien weder eine Durchsuchung des Mannes noch weitere Schritte zur Gefahrenabwehr rechtlich möglich gewesen. Die Anwälte des Opfers sehen das anders, es habe z.B. Hinweise gegeben, dass eine Waffe im Spiel gewesen sei. Für die Polizei allerdings sah die Situation nach eigenen Angaben bereinigt aus, die akute Gefahr schien gebannt. Kurze Zeit später aber ist der mutmaßliche Täter zurückgekehrt und hat das Opfer mit einem Messer attackiert.