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Gelsenkirchen: Polizistin kämpft vor Gericht um Teilzeitjob
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Gelsenkirchen: Polizistin kämpft vor Gericht um Teilzeitjob

Eine Polizeibeamtin klagt heute am Gelsenkirchener Verwaltungsgericht für die Reduzierung ihrer Arbeitszeit – mit Verweis auf ihr Eheleben. Das Land lehnt wegen Personalmangels ab.

Veröffentlicht: Mittwoch, 18.02.2026 06:55

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  • "Die im Grundgesetz geschützte Ehe kann nicht vollzogen werden."
  • Anwalt der Polizistin ist gleichzeitig ihr Ehemann
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Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verhandelt heute (18.02.) einen Streit um den Teilzeitwunsch einer Polizistin. Das Land NRW hat den Antrag der Frau abgelehnt - mit der Begründung, die Personallage bei der Polizei sei zu dünn. Die Beamtin hatte private Gründe für ihren Wunsch nach Reduzierung der Stundenzahl geltend gemacht: Der Job ihres Manns sei sehr zeitraubend und er tagsüber immer außer Haus - so bleibe bei ihren Wechselschichten kaum Zeit für das gemeinsame Eheleben. In der Terminankündigung heißt es, die Klägerin habe vorgetragen, dass die im Grundgesetz geschützte Ehe nicht vollzogen werden könne.

Der Anwalt der Klägerin ist gleichzeitig ihr Ehemann. Er sagt, dass es bei dem Streit um eine Ungleichbehandlung gehe: Kolleginnen seiner Frau sei in ähnlichen Fällen ein Teilzeitjob genehmigt worden.

Die Verhandlung am Gelsenkirchener Verwaltungsgericht beginnt um 10 Uhr. Das Urteil wollen die Richter voraussichtlich noch heute verkünden.

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