Gelsenkirchen: Revision nach Messerattacke an Schauburg
Veröffentlicht: Mittwoch, 19.02.2020 06:15
Die Messerattacke gegen eine Frau vor der Schauburg in Gelsenkirchen-Buer landet wieder vor Gericht.
Wie die WAZ heute berichtet, hat die Nebenklägerin Revision gegen das Urteil des Landgerichts Essen eingelegt. Das Gericht hatte den Angeklagten wegen Schuldunfähigkeit vom Vorwurf des versuchten Totschlags sowie der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen und dauerhaft in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen. Grundlage für das Urteil war das Gutachten eines Sachverständigen. Ein zweites Gutachten war vom Gericht abgelehnt worden. Die Nebenklage wollte klären lassen, ob der Angeklagte nicht zumindest eingeschränkt schuldfähig ist. Sie fordert außerdem weiter, dass die Anklage auf Mord lauten müsste. Mitte Juni hatte der Mann seinem 32-jährigen Opfer aufgelauert und es in Höhe der Schauburg in Buer niedergestochen. Die Frau wurde dabei lebensgefährlich verletzt.