
© Heinrich Jung / FUNKE Foto Services
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Die Schrottimmobilie auf der Horster Straße Ecke Emil-Zimmermann-Allee in Gelsenkirchen-Buer
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Die Stadt Gelsenkirchen darf bei einem Rückbaugebot die Häuser abreißen - notfalls auch gegen den Willen der Eigentümer. Die müssen sich zudem an den Kosten beteiligen. Die Stadt rechnet mit mindestens 960.000 Euro Kosten dafür. Grund für das Vorgehen der Stadt ist die Wirkung der Häuser. Gerade das Hochhaus sei weithin sichtbar und wirke sich negativ auf den umliegenden Stadtteil aus. Der Abriss der Häuser könnte möglicherweise zum großen Teil gefördert werden. Dann müsste die Stadt nur 5% der Kosten selber tragen.
Andreas Flocke für Radio Emscher Lippe
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