Gelsenkirchen: Treffen von mehr als zwei Personen unter freiem Himmel verboten

Ab Mitternacht sind in Gelsenkirchen Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen unter freiem Himmel verboten. 

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Damit verschärft die Stadt nochmal die Regeln für das öffentliche Leben in der Corona-Krise. Sie reagiert nach eigenen Angaben auf die teilweise schleppende Umsetzung der bisherigen Verfügung durch einige Gelsenkirchener. Ausgenommen sind beispielsweise Familien und ständige Wohngemeinschaften, die unter derselben Anschrift leben, Einkäufe, zwingende berufliche Gründe, Hochzeiten und Bestattungen. Bei Verstößen kann es Gefängnisstrafen bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen geben. Die neue Verfügung gilt erstmal bis zum 5. April. Die Polizei Gelsenkirchen weist außerdem noch einmal daraufhin, dass das auch für nicht berufliche Treffen in geschlossenen Gewerbebetrieben gilt und Treffen in parkenden PKW. Damit soll verhindert werden, dass sich mehrere Menschen in parkende Autos setzen, um sich dort zu treffen.

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