Gelsenkirchen: Urteil um Wohnkomplex-Räumung

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Räumung des Hochhauskomplexes "Hannibal" in Dortmund vor vier Jahren für rechtswidrig erklärt.

Hochhauskomplex Hannibal Dortmund
© Hans Blossey / FUNKE Foto Services
  • Bewohner mussten von jetzt auf gleich raus
  • Eigentümerin der Hochhäuser hatte geklagt

Beklagte ist die Stadt Dortmund - sie hatte im Herbst 2017 eine Räumung innerhalb weniger Stunden angeordnet. Über 700 Bewohner mussten von jetzt auf gleich woanders unterkommen. Begründet hatte die Stadt die Aktion mit Brandschutzmängeln und Gefahr für die Anwohner. Die Eigentümerin der Hochhäuser hatte Klage eingereicht und war jetzt zumindest zum Teil erfolgreich. Dass die Stadt Dortmund ein weiteres Wohnen in dem Komplex untersagt habe, sei aber rechtens, entschied das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht. 

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