Gelsenkirchen weitet den Kreis der Impfberechtigten aus

In Gelsenkirchen haben jetzt mehr Menschen die Chance auf eine Corona-Schutzimpfung. Termine können ab sofort gemacht werden.

Impf-Spritze
© Stadt Gelsenkirchen
  • Kontaktpersonen von Schwangeren und schwer Pflegebedürftigen
  • Bestimmte Bedingungen müssen erfüllt sein

Die Stadt Gelsenkirchen weitet den Kreis der Impfberechtigten aus. Ab sofort können sich auch Kontaktpersonen von Schwangeren und schwer pflegebedürftigen Menschen für eine Impfung anmelden. Die genauen Bedingungen könnt ihr auf der Internetseite der Stadt nachlesen. Dort findet ihr auch das Portal, über das die Termine gemacht werden können. Die Impfungen für die jetzt Berechtigten starten kommende Woche Montag im Impfzentrum in der Emscher-Lippe-Halle. 

Das sind die Bedingungen:

Einer der folgenden Gründe muss für die Impfberechtigung vorliegen:

1. Sie sind Kontaktperson einer nicht in einer Einrichtung lebenden pflegebedürftigen Person mit Pflegegrad 4 oder 5, oder mit einem Schwerbehindertenausweis Merkzeichen H, die 70 Jahre oder älter ist.

2. Sie sind Kontaktperson einer nicht in einer Einrichtung lebenden pflegebedürftigen Person mit Pflegegrad 4 oder 5, oder mit einem Schwerbehindertenausweis Merkzeichen H mit einer oder mehreren der folgenden Erkrankungen:

• Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung,

• Organtransplantation,

• Demenz

• geistige Behinderung

• schwere psychiatrische Erkrankung (insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression,

• behandlungsbedürftige Krebserkrankung,

• interstitielle Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder eine andere, ähnlich schwere chronische Lungenerkrankung,

• Muskeldystrophie oder vergleichbare neuromuskulären Erkrankungen,

• Diabetes mellitus mit Komplikationen,

• Leberzirrhose oder eine andere chronische Lebererkrankung,

• chronische Nierenerkrankung,

• Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40),

• bestehendes und durch individuelle ärztlicher Beurteilung im Einzelfall bestehendes sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2

3. Sie sind Kontaktperson einer Schwangeren

Für alle Kontaktpersonen gilt das „Wohnortprinzip“. Das heißt, in Gelsenkirchen werden nur Kontaktpersonen geimpft, die in Gelsenkirchen gemeldet sind.

Zum Impftermin müssen ein Personalausweis oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis der Kontaktperson, der Altersnachweis der pflegebedürftigen Person oder ärztliche Bescheinigung über eine Diagnose der Prioritätsgruppe 2 (erhältlich über Hausarzt), die Kopie des bereits vorliegenden Bescheides der Pflegekasse über die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 4 oder 5) oder einer Kopie des Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen H oder ein anderes, dementsprechendes Dokument der Pflegekasse, z.B. über die Gewährung von Leistungen, Höherstufungen im Pflegegrad etc. vorgelegt werden.

Bei Kontaktpersonen vom Schwangeren wird eine Kopie des Mutterpasses oder ein gleichwertiger Nachweis benötigt.






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