Gelsenkirchen weitet Kreis der Impfberechtigten aus

Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1-3 können sich impfen lassen.

Impf-Spritze
© Stadt Gelsenkirchen
  • Bisher musste die zu pflegende Person den Pflegegrad 4 oder haben
  • Maximal zwei Kontaktpersonen von einem Pflegebedürftigen können einen Termin buchen

Die Stadt Gelsenkirchen weitet den Kreis der Impfberechtigten aus. Ab sofort können auch Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1-3 einen Termin im Impfzentrum machen. Bisher musste die zu pflegende Person den Pflegegrad 4 oder 5 haben. Bevor ihr den Termin buchen könnt, müsst ihr ein Formular zum Nachweis über die Impfberechtigung ausfüllen. Maximal zwei Kontaktpersonen von einem Pflegebedürftigen können sich jetzt impfen lassen.

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