Gelsenkirchen weitet Kreis der Impfberechtigten aus
Veröffentlicht: Dienstag, 04.05.2021 16:34
Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1-3 können sich impfen lassen.
- Bisher musste die zu pflegende Person den Pflegegrad 4 oder haben
- Maximal zwei Kontaktpersonen von einem Pflegebedürftigen können einen Termin buchen
Die Stadt Gelsenkirchen weitet den Kreis der Impfberechtigten aus. Ab sofort können auch Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1-3 einen Termin im Impfzentrum machen. Bisher musste die zu pflegende Person den Pflegegrad 4 oder 5 haben. Bevor ihr den Termin buchen könnt, müsst ihr ein Formular zum Nachweis über die Impfberechtigung ausfüllen. Maximal zwei Kontaktpersonen von einem Pflegebedürftigen können sich jetzt impfen lassen.