Gelsenkirchen will Geld für Betreuung von Prostituierten

Die Mehrkosten durch das Prostituiertenschutzgesetz hat im ersten Jahr noch das Land übernommen - jetzt nicht mehr.

Eine Prostituierte mit OP-Maske
© Kerstin Kokoska/ FUNKE Foto Services
  • Sieben Städte haben Klage eingereicht
  • Verhandlung am Verfassungsgerichtshof

Die Stadt Gelsenkirchen wehrt sich gegen Mehrkosten durch das Prostituiertenschutzgesetz. Seit vier Jahren ist vorgeschrieben, dass die Anmeldung von Prostituierten kontrolliert wird und die Frauen eine Gesundheitsberatung machen. Dafür musste allein Gelsenkirchen zwei neue Mitarbeiter einstellen. Im ersten Jahr hat das Land NRW den Städten für die Umsetzung des neue Gesetzes insgesamt 6,4 Millionen Euro gezahlt - danach nichts mehr. Sieben Großstädte klagen jetzt dagegen, unter anderem Gelsenkirchen, Essen und Duisburg.

Heute Vormittag wird die Klage das erste Mal am Verfassungsgerichtshof des Landes in Münster verhandelt. Wann eine Entscheidung fällt, ist noch nicht klar. 

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