Gelsenkirchener Bergmann siegt vor Arbeitsgericht

Ein Bergmann der stillgelegten Bottroper Zeche Prosper-Haniel hat die Berufung gegen seine Kündigung gewonnen.

Kumpel Bergleute Protest RAG Kündigungen
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  • Kündigung ist rechtswidrig
  • Anwalt sieht Signalwirkung

In zweiter Instanz hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf festgestellt, dass die Entlassung durch den Zechenbetreiber RAG rechtswidrig und unwirksam war. Eine Revision dazu wurde nicht zugelassen. In erster Instanz war die Kündigung des Hauers aus Gelsenkirchen vom Arbeitsgericht Essen noch für rechtens erklärt worden. Jetzt muss die RAG den Mann so stellen, als ob er weiterbeschäftigt worden wäre - und so lange Löhne nachzahlen, bis eine rechtmäßige Kündigung erfolgt ist.

Es war das erste Urteil in der Berufungsinstanz von rund 140 klagenden Kumpeln. Der Rechtsanwalt des Bergmanns sieht darin eine Signalwirkung für die noch anstehenden Prozesse. Der Bergbaukonzern RAG hatte rund 200 Mitarbeitern von Prosper Haniel in Bottrop zum Jahresende 2019 gekündigt - in deren Augen zu Unrecht. Die RAG wiederum sagt, dass die Betroffenen alle anderen Jobangebote abgelehnt hätten.

Einige Bottroper Bergleute hatten schon vor dem Arbeitsgericht Gelsenkirchen gegen ihre Kündigungen geklagt und Recht bekommen.

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