Gelsenkirchener Dozentin gewinnt Eilverfahren gegen Rauswurf

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat entschieden - die Beamtin darf erstmal wieder an der Gelsenkirchener Polizei-Hochschule unterrichten.

Die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung in Gelsenkirchen
© Thomas Schmidtke / Funke Foto Services
  • Hochschulleitung habe zu einseitig beurteilt
  • Reguläres Hauptverfahren läuft noch

Der Rauswurf einer Dozentin an der Gelsenkirchener Polizei-Hochschule wegen eines umstrittenen Tweets war offenbar nicht rechtens. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat der Lehrbeauftragten in einem Eilverfahren recht gegeben - sie darf jetzt erstmal wieder an der Hochschule unterrichten. Die Hochschulleitung hatte die Dozentin vor die Tür gesetzt, weil sie in einem Tweet die angeblich braune Gesinnung in Teilen der Polizei kritisiert hatte. Später hatte sie eine unglückliche Wortwahl eingeräumt.

Hochschule kann jetzt noch vor das Oberverwaltungsgericht ziehen

Das Verwaltungsgericht hat jetzt entschieden: Durch die Äußerungen könne man durchaus an der Eignung der Dozentin zweifeln. Der Rausschmiss sei so aber nicht Ordnung gewesen. Die Hochschulleitung habe zu einseitig beurteilt. Außerdem sei die Dozentin zu Unrecht für Drohungen gegen die Hochschule verantwortlich gemacht worden.

Das bedeutet: Die Dozentin hat ihren Lehrauftrag jetzt erst einmal wieder - zumindest vorläufig. Denn es gibt auch noch ein reguläres Hauptverfahren in der Sache. Die Hochschulleitung kann gegen die Entscheidung der Gelsenkirchener Richter außerdem selbst in die nächste Instanz gehen.

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