Gelsenkirchener Richter lehnen Antrag auf Sofort-Impfung ab

Ein 84-jähriges Ehepaar aus Essen, das nicht in einem Pflegeheim lebt, wollte sich die sofortige Corona-Impfung einklagen.

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  • Eheleute halten Wartezeit für rechtswidrig
  • Richter sehen keine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung

Das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht hat den Eilantrag eines Essener Ehepaares auf eine sofortige Corona-Impfung abgelehnt. Die 84-jährigen Eheleute hatten argumentiert, dass sie als Über-80-Jährige dem höchsten Risiko ausgesetzt seien. Deshalb sei es rechtswidrig, dass zuerst nur Bewohner der Pflegeheime geimpft werden - auch diejenigen, die unter 80 sind.

Das Urteil

Die Gelsenkirchener Richter entschieden, dass das Ehepaar auf die Öffnung des Impfzentrums in Essen und die entsprechende Terminvergabe warten muss. Es sei keine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung, dass Pflegeheime zuerst dran seien. Das Schutzbedürfnis sei dort ungleich höher - das entspreche auch den Erkenntnissen und Empfehlungen der Ständigen Impfkommission.

Die Eheleute können gegen den Beschluss noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen. 

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