
© Activedia / pixabay.com
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Das hat das Essener Landgericht entschieden. Laut Anklage hat der Mann Lebensmittel in verschiedenen Essener Supermärkten gestohlen. Wenn er dann vom Personal erwischt und auf den Diebstahl angesprochen wurde, hat der Verurteilte eine unverpackte Einwegspritze gezückt und den Verfolgern gedroht sie mit dem HI-Virus zu infizieren. Deswegen hat das Gericht den Gelsenkirchener wegen räuberischen Diebstahls verurteilt.
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