
© Dan Race - stock.adobe.com
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- 6 Jahre, 6 Monate Gefängnis
- Optional anschließende Sicherungsverwahrung
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Das hat das Landgericht Essen entschieden. Der 29-Jährige soll laut Anklage den zur Tatzeit 10-jährigen Sohn seiner damaligen Lebensgefährtin in deren Wohnung schwer sexuell missbraucht haben. Das Gericht hat sich die Option offengehalten, den Verurteilten in Anschluss an seine Haftstrafe in Sicherungsverwahrung zu nehmen.
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