Gelsenkirchener wegen sexuellen Missbrauchs in Haft

Ein Gelsenkirchener muss für sechs Jahre und sechs Monate wegen schweren sexuellen Missbrauchs ins Gefängnis.

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  • 6 Jahre, 6 Monate Gefängnis
  • Optional anschließende Sicherungsverwahrung

Das hat das Landgericht Essen entschieden. Der 29-Jährige soll laut Anklage den zur Tatzeit 10-jährigen Sohn seiner damaligen Lebensgefährtin in deren Wohnung schwer sexuell missbraucht haben. Das Gericht hat sich die Option offengehalten, den Verurteilten in Anschluss an seine Haftstrafe in Sicherungsverwahrung zu nehmen. 

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