Gelsenkirchener Wirtin scheitert vor Gericht

Die Inhaberin einer Gaststätte in Gelsenkirchen ist vor Gericht mit einer Klage gegen ihre Versicherung gescheitert. Sie hatte 27.000 Euro gefordert, weil sie ihre Gaststätte wegen der Corona-Krise schließen musste.

© Activedia / pixabay.com

Ihre Versicherung schließt eigentlich Betriebsschließungen mit ein. Das Oberlandesgericht Hamm hat jetzt aber in einem Eilverfahren entschieden, dass die Versicherung nicht zahlen muss. Wenn Erreger wie Corona nicht ausdrücklich in den Vertragsbedingungen genannt seien, bestehe kein Deckungsschutz, so die Richter. Die Aufzählung der versicherten Krankheiten und Krankheitserreger sei abschließend - ansonsten sei das Risiko für den Versicherer nicht einschätzbar. Die Gelsenkirchener Gastronomin war auch schon am Landgericht Essen mir ihrem Eilantrag gescheitert.

Weitere Meldungen

skyline