Gelsenkirchenerin "darf" wieder zurück ins Gefängnis

Eine 57-jährige Gelsenkirchenerin muss wieder zurück ins Gefängnis - sie hatte vor Gericht auch darum gebeten.

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  • 57-Jährige muss in die geschlossene Psychiatrie
  • Richter ordneten Sicherungswahrung an

Die Richter am Essener Landgericht ordneten an, dass eine angeklagte Gelsenkirchenerin auf unbefristete Zeit in einer geschlossenen Psychiatrie untergebracht wird. Um wieder ins Gefängnis zu kommen, hatte die 57-Jährige unter anderem sich selbst eines Raubüberfalls beschuldigt, den sie gar nicht begangen hatte. Bis Anfang letzten Jahres hatte die Gelsenkirchenerin eine fast 30-jährige Haftstrafe abgesessen wegen verschiedener Straftaten, die sie - damals noch als Mann - begangen hatte. Zurück in Freiheit kam sie nach eigener Aussage nicht zurecht - und bezeichnete sich selbst als "extrem gefährlich". Die Richter schickten sie jetzt zum Schutz der Allgemeinheit in Sicherungsverwahrung.

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