
© Olaf Fuhrmann / FUNKE Foto Services
© Olaf Fuhrmann / FUNKE Foto Services
Anzeige
- Verordnung ist schon seit längerem außer Kraft
- Gericht dürfte die Maskenpflicht erneut bestätigen
Anzeige
Seit dem Frühjahr ist die Maskenpflicht bei uns komplett aufgehoben - eine Gelsenkirchenerin geht heute trotzdem nochmal gerichtlich dagegen vor. Am Oberverwaltungsgericht Münster wird ab 12 Uhr über ihre Klage verhandelt. Die Gelsenkirchen stellt in Frage, dass die Maskenpflicht während der Corona-Pandemie mit dem Grundgesetz vereinbar war. Eine Sprecherin des Gerichts hat uns gesagt, dass noch viele Fälle bei den Richtern liegen, in denen es um die mittlerweile außer Kraft gesetzte Corona-Schutzverordnung geht. In ähnlichen Fällen hatte das Gericht die Maskenpflicht schon während der Pandemie bestätigt.
Anzeige