
© Paul Hill - Fotolia
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- Maskenpflicht war in weiten Teilen rechtmäßig
 - Nur Parkplatz-Regelung zu missverständlich
 
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Eine Gelsenkirchenerin ist mit ihrer Klage gegen die Maskenpflicht am Oberverwaltungsgericht Münster gescheitert. Die Richter bezeichneten den entsprechenden Teil der Corona-Schutzverordnung - die mittlerweile außer Kraft gesetzt ist - heute in weiten Teilen als rechtmäßig. Nur die Maskenpflicht im Umfeld von Geschäften - also zum Beispiel auf Supermarkt-Parkplätzen - sei zu vage und damit missverständlich gewesen. Das hatte ein Gericht aber auch schon während der Corona-Pandemie entschieden.
Seit dem Frühjahr ist die Maskenpflicht bei uns komplett aufgehoben - eine Gelsenkirchenerin ist trotzdem nochmal gerichtlich dagegen vorgegangen. Nach dem Urteil heute kann sie noch in Revision gehen.
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