Anzeige
Gelsenkirchenerin scheitert mit Maskenpflicht-Klage
© Paul Hill - Fotolia
Teilen:

Gelsenkirchenerin scheitert mit Maskenpflicht-Klage

Die Richter am Oberverwaltungsgericht bestätigten heute eine Corona-Schutzmaßnahme, die ohnehin schon länger nicht mehr gilt.

Veröffentlicht: Montag, 19.06.2023 16:04

Anzeige
  • Maskenpflicht war in weiten Teilen rechtmäßig
  • Nur Parkplatz-Regelung zu missverständlich
Anzeige

Eine Gelsenkirchenerin ist mit ihrer Klage gegen die Maskenpflicht am Oberverwaltungsgericht Münster gescheitert. Die Richter bezeichneten den entsprechenden Teil der Corona-Schutzverordnung - die mittlerweile außer Kraft gesetzt ist - heute in weiten Teilen als rechtmäßig. Nur die Maskenpflicht im Umfeld von Geschäften - also zum Beispiel auf Supermarkt-Parkplätzen - sei zu vage und damit missverständlich gewesen. Das hatte ein Gericht aber auch schon während der Corona-Pandemie entschieden.

Seit dem Frühjahr ist die Maskenpflicht bei uns komplett aufgehoben - eine Gelsenkirchenerin ist trotzdem nochmal gerichtlich dagegen vorgegangen. Nach dem Urteil heute kann sie noch in Revision gehen.

Anzeige
Anzeige
Anzeige