Gelsenkirchenerin scheitert mit Maskenpflicht-Klage

Die Richter am Oberverwaltungsgericht bestätigten heute eine Corona-Schutzmaßnahme, die ohnehin schon länger nicht mehr gilt.

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  • Maskenpflicht war in weiten Teilen rechtmäßig
  • Nur Parkplatz-Regelung zu missverständlich

Eine Gelsenkirchenerin ist mit ihrer Klage gegen die Maskenpflicht am Oberverwaltungsgericht Münster gescheitert. Die Richter bezeichneten den entsprechenden Teil der Corona-Schutzverordnung - die mittlerweile außer Kraft gesetzt ist - heute in weiten Teilen als rechtmäßig. Nur die Maskenpflicht im Umfeld von Geschäften - also zum Beispiel auf Supermarkt-Parkplätzen - sei zu vage und damit missverständlich gewesen. Das hatte ein Gericht aber auch schon während der Corona-Pandemie entschieden.

Seit dem Frühjahr ist die Maskenpflicht bei uns komplett aufgehoben - eine Gelsenkirchenerin ist trotzdem nochmal gerichtlich dagegen vorgegangen. Nach dem Urteil heute kann sie noch in Revision gehen.

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